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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Dem Investor stehen für ein geschäftliches Engagement in den Vereinigten Arabischen Emiraten verschiedene Möglichkeiten der Realisierung zur Verfügung. Die Auswahl der konkreten rechtlichen Ausgestaltung hängt dabei stets von dem Charakter des jeweiligen Geschäfts- bzw. Investitionsvorhabens ab.

In unserer Praxis werden uns hinsichtlich der rechtlichen Besonderheiten eines geplanten geschäftlichen Engagements – insbesondere in Dubai – sehr oft die gleichen Fragen gestellt. Diese Fragen haben wir nach deren Häufigkeit ausgewählt und beantwortet. Ausführliche Informationen finden sich in dem von RA Jörg Seifert verfassten Investitionsführer "Rechtliche Rahmenbedingungen für Geschäftstätigkeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten" (www.dubai-wirtschaftsrecht.de).


1. Formen wirtschaftlicher Betätigung
2. Der Handel
  2.1 Das Einzelexportgeschäft
  2.2 Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters/Eigenhändlers
3. Öffentliche Ausschreibungen
4. Gründung einer Niederlassung
  4.1 Allgemeines
  4.2 Repräsentationsbüro/Branch
  4.3 Gründung/Beteiligung an einer Gesellschaft
  4.4 Gründung/Beteiligung an einer Niederlassung in einer der Freihandelszonen
  4.5 Gründung/Beteiligung an einer Professional Firm
  4.6 Gründung einer Offshore Company
5. Steuerrechtliche Erwägungen
  5.1 Doppelbesteuerungsabkommen VAE/BRD


1. Formen wirtschaftlicher Betätigung
 
Welche Formen einer wirtschaftlichen Betätigung stehen ausländischen Investoren in Dubai grundsätzlich zur Verfügung?


2. Der Handel
2.1 Das Einzelexportgeschäft
 
Unterliegt das Einzelexportgeschäft rechtlichen Besonderheiten?
 
2.2 Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters/Eigenhändlers
 
Welcher Unterschied besteht zwischen einem Handelsvertreter und einem Eigenhändler?
 
Welches Recht findet auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Prinzipal und/oder dem Handelsvertreter/Eigenhändler Anwendung?
 
Wer kann als Handelsvertreter/Eigenhändler tätig werden?
 
Sind Verträge mit einem Handelsvertreter/Eigenhändler zu registrieren?
 
Können nicht-registrierte oder nicht registrierungsfähige Eigenhändler ungehindert Waren des Prinzipalen importieren?
 
Besteht ein Entschädigungsanspruch bei Beendigung eines Vertrags?
 
Welche Vorteile genießt der Handelsvertreter/Eigenhändler aufgrund eines registrierten Vertrags?
 
Welche Vorteile genießt der Prinzipal aufgrund eines registrierten Vertrags?
 
Bewirkt Kündigung/Zeitablauf eines registrierten Handelsvertreter-/Eigenhändlervertrags dessen Löschung im Handelsvertreterregister?
 
Kann man die Bestimmungen des VAE-Handelsvertretergesetzes durch eine Vereinbarung ausländischen Rechts umgehen?


3. Öffentliche Ausschreibungen
 
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme ausländischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen?


4. Gründung einer Niederlassung
4.1 Allgemeines
 
Kann ein ausländisches Unternehmen für jede wirtschaftliche Betätigung die Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC) wählen?
 
4.2 Repräsentationsbüro/Branch
 
Was ist der Unterschied zwischen einem Repräsentationsbüro und einer Branch?
 
Welche Aufgaben kann ein Repräsentationsbüro wahrnehmen?
 
Welche Tätigkeiten kann eine Branch wahrnehmen?
 
4.3 Gründung/Beteiligung an einer Gesellschaft
 
Was versteht man im Allgemeinen unter einem Joint Venture, wenn von einer Gründung/Beteiligung an einer Gesellschaft die Rede ist?
 
Welche Gesellschaftsformen kennt das VAE-Gesellschaftsgesetz?
 
Unterliegt die LLC Tätigkeitsbeschränkungen bei gewissen Handelstätigkeiten?
 
4.4 Gründung/Beteiligung an einer Niederlassung in einer der Freihandelszonen
 
Welche Freihandelszonen gibt es in Dubai?
 
Was ist der Unterschied zwischen einer Niederlassung in einer Freihandelszone und innerhalb Dubais bzw. der VAE?
 
Welche Niederlassungsformen stehen Investoren in den Freihandelszonen zur Verfügung?
 
Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Niederlassungsformen?
 
Ist den Niederlassungen innerhalb der Freihandelszonen eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben in Dubai bzw. innerhalb der VAE möglich?
 
4.5 Gründung/Beteiligung an einer Professional Firm
 
Was ist der Hauptunterschied zwischen einer Professional Firm und einer Gesellschaftsform nach dem VAE-Gesellschaftsgesetz, z.B. einer LLC?
 
4.6 Gründung einer Offshore Company
 
Für welche Zielmärkte eignen sich Offshore Gesellschaften?


5. Steuerrechtliche Erwägungen
 
Werden in Dubai bzw. in den VAE Mehrwert-, Körperschaft- oder Einkommensteuer erhoben?
 
5.1 Doppelbesteuerungsabkommen VAE/BRD
 
Kann ein in Deutschland ansässiges Unternehmen Gewinne, welche dieses in den VAE erzielt hat, steuerfrei nach Deutschland transferieren?
 
Besteht ein DBA mit Österreich und der Schweiz?

ANTWORTEN

1. Formen wirtschaftlicher Betätigung
 
Welche Formen einer wirtschaftlichen Betätigung stehen ausländischen Investoren in Dubai grundsätzlich zur Verfügung?
 

Grundsätzlich bestehen in den VAE keine Beschränkungen hinsichtlich wirtschaftlicher Betätigungen ausländischer Investoren. Eine Selektierung im Hinblick auf einen volkswirtschaftlichen Nutzen einer Investition wird in den VAE grundsätzlich nicht vorgenommen.

Ausländische Investoren können sich in der folgenden Art und Weise geschäftlich in Dubai und den übrigen Emiraten der VAE (Abu Dhabi, Ajman, Fujairah, Ras Al Khaimah, Sharjah, Umm Al Quwain) betätigen:

Handel:
Unter dem Begriff Handel lassen sich folgende Geschäftstätigkeiten einordnen:

Einzelexportgeschäft
Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters
Vertrieb von Produkten über einen Eigenhändler (Vertriebsgesellschaft)

Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen kann aufgrund

lokaler Ausschreibungen
Internationale Ausschreibungen

erfolgen.


Gründung eines Unternehmens
Je nach Geschäftszweck kann unter folgenden Unternehmensformen gewählt werden:

Repräsentationsbüro
(nur indirekte wirtschaftliche Betätigung möglich)
Branch
(beschränkter Vertrieb von Produkten der Muttergesellschaft möglich, hauptsächlich Erbringen von Dienstleistungen)
Personen-/Kapitalgesellschaft
(grundsätzlich können 100% der Gesellschaftsanteile von Ausländern gehalten werden)
Firmengründung in einer Freihandelszone
(100% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern gehalten werden)
Gründung einer Offshore Gesellschaft
(100% der Gesellschaftsanteile können von Ausländern gehalten werden; Geschäftstätigkeiten nur außerhalb der VAE gestattet)
Professional Firm
(grundsätzlich nur für Dienstleistungs- oder Beratungstätigkeiten auf dem Gebiet der Medizin, des Bildungswesens sowie der Ausübung akademischer und handwerklicher Berufe).

Gründung einer Stiftung:
Stiftungen werden in den VAE von lokalen und internationalen Familien und Einzelpersonen für die folgenden Zwecke genutzt:

Vermögensverwaltung
Nachfolgeplanung
Vermögensschutz
Vermögenskonsolidierung
Immobilienbesitz
gemeinnützige Zwecke
Mitarbeiteranreizprogramme
Co-Investition

VAE-Stiftungen können als eine Mischung aus einem Trust und einem Unternehmen beschrieben werden, da sie die Merkmale beider teilen.

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2. Der Handel
 
2.1 Das Einzelexportgeschäft
 
Unterliegt das Einzelexportgeschäft rechtlichen Besonderheiten?
 

Das Einzelexportgeschäft in die VAE unterliegt keinen rechtlichen Besonderheiten oder Restriktionen. Jedes in den VAE ansässige Unternehmen (mit einer entsprechenden Importlizenz) kann Waren importieren. Die oftmals zu hörende Aussage, dass Waren nur über einen registrierten Handelsvertreter eingeführt werden können, ist nichtzutreffend.

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2.2 Vertrieb von Produkten unter Einschaltung eines Handelsvertreters/Eigenhändlers
Welcher Unterschied besteht zwischen einem Handelsvertreter und einem Eigenhändler?
 

Der Handelsvertreter ist damit betraut, für dessen Prinzipal in dessen Namen und auf dessen Rechnung gegen Provisionszahlung in einem bestimmten Vertragsgebiet Geschäfte zu vermitteln. Ein Geschäftsabschluss kommt somit zwischen dem Prinzipal und dem Kunden zustande. Der Eigenhändler bezieht Waren vom Prinzipal und vertreibt diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im Vertragsgebiet.

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Welches Recht findet auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Prinzipal und/oder dem Handelsvertreter/Eigenhändler Anwendung?
 

Das VAE-Handelsvertretergesetz ist nicht nur auf den klassischen Handelsvertreter beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf den Eigenhändler. Weitere gesetzliche Regelungen finden sich im VAE-Zivil- und Handelsgesetz. Diese Vorschriften sind allerdings nur dann anwendbar, wenn spezialgesetzliche Vorschriften im VAE-Handelsvertretergesetz fehlen oder dieses nicht anwendbar ist. Auf Franchiseverträge ist das VAE-Handelsvertreterrecht in Ermangelung spezialgesetzlicher Regelungen analog anwendbar.

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Wer kann als Handelsvertreter/Eigenhändler tätig werden?
 

Handelsvertreter/Eigenhändler können nach den Bestimmungen des VAE-Handelsvertretergesetzes nur Staatsangehörige der VAE sein. Handelt es sich bei dem Handelsvertreter um eine juristische Person, so müssen alle Gesellschafter VAE-Staatsangehörige sein. Auf eine Vertriebsgesellschaft mit ausländischer Kapitalbeteiligung ist das VAE-Handelsvertretergesetz daher nicht anwendbar. Hier gelten dann Bestimmungen des VAE-Zivilgesetzes und des VAE-Handelsgesetzes.

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Sind Verträge mit einem Handelsvertreter/Eigenhändler zu registrieren?
 

Der Handelsvertretervertrag ist nach den Bestimmungen des VAE-Handelsvertretergesetz beim Handelsministerium zu registrieren. Nur wenn das entsprechende Vertragsverhältnis zwischen dem Prinzipal und dem Handelsvertreter/Eigenhändler registriert ist, sind die Bestimmungen des VAE-Handelsvertretergesetzes anwendbar. Aus nicht registrierten Handelsvertreterverträgen können daher keine Ansprüche aus dem VAE-Handelsvertretergesetz hergeleitet werden. Hier gelten dann Bestimmungen des VAE-Zivilgesetzes und des VAE-Handelsgesetzes.

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Können nicht-registrierte oder nicht registrierungsfähige Eigenhändler ungehindert Waren des Prinzipalen importieren?
 

Sofern diese eine gültige Importlizenz besitzen und für die betreffenden Waren kein exklusiver, registrierter Handelsvertreter-/Eigenhändlervertrag existiert, können nicht-registrierte oder nicht registrierungsfähige Eigenhändler ungehindert Waren des Prinzipals importieren. Eine Vertriebsgesellschaft mit ausländischer Kapitalbeteiligung ist somit nicht als Handelsvertreter/Eigenhändler registrierungsfähig, kann jedoch grundsätzlich als Handelsvertreter/Eigenhändler fungieren. Nicht-registrierte Vertragsverhältnisse unterliegen nicht dem VAE-Handelsvertretergesetz. Hier greifen grundsätzlich die handelsvertreterrechtlichen Bestimmungen im VAE-Zivil- und Handelsgesetzbuch. Diese sehen im Gegensatz zu den Bestimmungen des VAE-Handelsvertreterrechts nicht vor, dass der Handelsvertreter ein Staatsangehöriger der VAE sein muss. Weiterhin ist die Kündigung eines nicht-registrierten Vertrags wesentlich unkomplizierter als die Kündigung eines registrierten Vertrags.

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Besteht ein Entschädigungsanspruch bei Beendigung eines Vertrags?
 

Sofern ein Anspruch auf Entschädigung bei Beendigung eines Handelsvertretervertrags vertraglich nicht ausgeschlossen ist, hat der Handelsvertreter grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des Schadens, der diesem durch die Nichtverlängerung des Vertrags entstanden ist.

Darüber hinaus kann der Handelsvertreter einen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass seine Tätigkeit zum Erfolg des Prinzipals im Vertragsgebiet beigetragen hat und diesem durch eine Kündigung diese Einnahmequelle entzogen wird.

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Welche Vorteile genießt der Handelsvertreter/Eigenhändler aufgrund eines registrierten Vertrags?
 

Der Handelsvertreter/Eigenhändler genießt per Gesetz Exklusivität hinsichtlich des vereinbarten Vertragsgebiets. Dies kann sich auf die gesamten VAE, ein bestimmtes Emirat oder mehrere Emirate erstrecken.

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Welche Vorteile genießt der Prinzipal aufgrund eines registrierten Vertrags?
 

Der Prinzipal genießt auch gewisse Schutzrechte im Falle eines registrierten Vertrags, da der Handelsvertreter/Eigenhändler und/oder der Prinzipal selbst Parallelimporte der Produkte des Prinzipals unterbinden lassen kann. Die zuständigen Behörden verfügen in solchen Fällen grundsätzlich das Verbleiben der Waren im Zoll.

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Bewirkt Kündigung/Zeitablauf eines registrierten Handelsvertreter-/Eigenhändlervertrags dessen Löschung im Handelsvertreterregister?
 

Nach dem alten Handelsvertretergesetz konnte ein Handelsvertreter bei einem Rechtsstreit mit dem Prinzipal den Import von dessen Waren in die VAE per Antrag an das Wirtschaftsministerium unterbinden. Der Handelsvertreter hatte somit ein wirksames Druckmittel gegenüber dem Prinzipal hinsichtlich der Leistung von Abfindungszahlungen in der Hand, da bis zur Austragung des Vertrags aus dem Handelsvertreterregister das Vertragsgebiet für den Prinzipal blockiert war.

Das neue Gesetz sieht vor, dass während eines laufenden Rechtsstreits mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums vorübergehend Waren in die VAE eingeführt oder ein neuer Handelsvertreter ernannt werden kann.

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Kann man die Bestimmungen des VAE-Handelsvertretergesetzes durch eine Vereinbarung ausländischen Rechts umgehen?
 

Die Vereinbarung eines anderen Rechts als das der VAE ist nur bei nicht registrierten Vertragsverhältnissen möglich.

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3. Öffentliche Ausschreibungen
 
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme ausländischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen?
 

Die Beschaffung von Gütern oder die Durchführung von öffentlichen Projekten (Bauvorhaben, Straßeninfrastruktur, Gesundheitseinrichtungen etc.) wird in den VAE grundsätzlich durch Ausschreibungen getätigt.

Die staatlichen Stellen der VAE folgen dabei einem fairen und transparenten System. Ausschreibungen werden veröffentlicht und sind von klaren Leitlinien begleitet, die Bieter befolgen müssen.

An öffentlichen Ausschreibungen können grundsätzlich nur solche Unternehmen teilnehmen, die sich zuvor erfolgreich an einem Präqualifikations- bzw. Registrierungsverfahren der ausschreibenden Behörde beteiligt haben und/oder deren Produkte dort entsprechend registriert sind. Hier wird im Vorfeld "die Spreu vom Weizen getrennt", da vor der Teilnahme an der eigentlichen Ausschreibung von den interessierten Unternehmen u.a. zunächst konkrete Projekte nachgewiesen werden müssen, die diese in der Vergangenheit erfolgreich ausgeführt haben.

Öffentliche Aufträge werden grundsätzlich nur an solche Unternehmen vergeben, die über eine rechtliche Präsenz in Form eines Unternehmens in den VAE verfügen. Erhält ein ausländisches Unternehmen einen öffentlichen Auftrag, muss dieses zur Durchführung des Auftrags ein Unternehmen in den VAE gründen.

Von Ausschreibungen erfährt man in den entsprechenden online Portalen der Bundes- und Emiratsregierungen, der Presse, den Industrie- und Handelskammern oder den entsprechenden Wirtschaftsverbänden, die sich mit der Region beschäftigen.

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4. Gründung einer Niederlassung
 
4.1 Allgemeines
 
Kann ein ausländisches Unternehmen für jede wirtschaftliche Betätigung die Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, z.B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC) wählen?
 

Die rechtliche Form des durch einen ausländischen Investor zu gründenden Unternehmens hängt von der Art der angestrebten Geschäftstätigkeit in den VAE ab.

Ausländischen Investoren ist es grundsätzlich möglich, für eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen 100% der Anteile eines Unternehmens in den VAE außerhalb einer Freihandelszone zu halten. Es empfiehlt sich, bei unklaren Regelungen professionellen Rat einzuholen, um überprüfen zu lassen, ob für bestimmte Wirtschaftsaktivitäten tatsächlich 100% ausländisches Eigentum möglich ist, da für einige wenige Wirtschaftsbereiche weiterhin die Beteiligung eines lokalen Gesellschafters notwendig ist.

Die LLC ist eine mehreren Gesellschaftsformen, die das VAE-Gesellschaftsgesetz kennt. Die LLC ist dabei die von ausländischen Investoren am häufigsten gewählte Gesellschaftsform.

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4.2 Repräsentationsbüro/Branch
Was ist der Unterschied zwischen einem Repräsentationsbüro und einer Branch?
 

Zunächst ist beiden Formen eigen, dass diese Zweigniederlassungen einer Muttergesellschaft sind, deren Namen tragen und zu 100% im Eigentum der Muttergesellschaft verbleiben, ohne eine eigene Rechtspersönlichkeit zu besitzen. Beide Formen der Zweigniederlassung benötigen seit Juni 2021 keinen Service Agent mehr. Hauptunterschied beider Niederlassungsformen ist, dass das Repräsentationsbüro - im Gegensatz zur Branch - keine wirtschaftliche Aktivitäten entfalten darf.

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Welche Aufgaben kann ein Repräsentationsbüro wahrnehmen?
 

Mit der Gründung eines Repräsentationsbüros schafft das Mutterunternehmen eine rechtliche und physische Präsenz in Dubai. Das Repräsentationsbüro wirkt unterstützend für die Muttergesellschaft und kann u.a. folgende Aufgaben wahrnehmen:

Marktbeobachtung
Erstellung von Projektstudien
Marketing und Werbung für die Produkte und Dienstleistungen des Mutterhauses
Vermittlung von Verträgen zwischen lokalen Kunden und dem Mutterhaus
Kundenberatung
Serviceleistungen
Beaufsichtigung von Handelsvertretern
Durchführung von Schulungen
Beobachtung öffentlicher Ausschreibungen. Das Repräsentationsbüro darf keine kaufmännischen Aktivitäten entfalten, Waren ein- oder ausführen, in eigenem Namen Verträge abschließen oder Rechnungen stellen.
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Welche Tätigkeiten kann eine Branch wahrnehmen?
 

Die Tätigkeiten, die eine Branch wahrnehmen kann, hängen von der ausgestellten Lizenz der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Dubai Department for Economic Development ab. Grundsätzlich werden nur solche Tätigkeiten genehmigt, die denen der Muttergesellschaft zumindest ähnlich sind. Ausgenommen davon sind allerdings Import, Export und Handelstätigkeiten. In der Praxis beschränken sich daher die Tätigkeiten einer Branch auf Dienstleistungs- und Beratungstätigkeiten. Eine Branch kann Produkte in die VAE importieren und damit Handel betreiben, die durch das Mutterunternehmen hergestellt werden.

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4.3 Gründung/Beteiligung an einer Gesellschaft
Was versteht man im Allgemeinen unter einem Joint Venture, wenn von einer Gründung/Beteiligung an einer Gesellschaft die Rede ist?
 

Dem ausländischen Investor stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten hinsichtlich der Gründung eines Joint Ventures zur Verfügung. Joint Ventures finden sich in den VAE in allen Wirtschaftsbereichen (Handel, Dienstleistungen und industrielle Produktion). Im internationalen Sprachgebrauch wird der Begriff Joint Venture nicht immer einheitlich verwendet. Grundsätzlich wird unter einem Joint Venture der gemeinsame Wille mindestens zweier Parteien zur Realisierung eines gemeinsamen Ziels verstanden, ohne dass dies auf eine bestimmte Rechtsform abzielt. In den VAE versteht man unter einem Joint Venture mit ausländischer Beteiligung im Allgemeinen den gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss von ausländischen Investoren und/oder VAE-Staatsangehörigen mit dem Ziel der wirtschaftlichen Betätigung in den VAE.

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Welche Gesellschaftsformen kennt das VAE-Gesellschaftsgesetz?
 

Das VAE-Gesellschaftsgesetz kennt insgesamt sieben verschiedene Gesellschaftsformen. Ausländische Investoren wählen überwiegend die Limited Liability Company (LLC) als die geeignete Gesellschaftsform.

Das VAE-Gesellschaftsrecht sieht grundsätzlich keine mehrheitliche Beteiligung von VAE-Staatsangehörigen (oder einer 100% in VAE-Eigentum stehenden juristischen Person) am Gesellschaftskapital einer LLC vor. Die LLC kann somit grundsätzlich zu 100% in ausländischem Eigentum stehen.

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Unterliegt die LLC Tätigkeitsbeschränkungen bei gewissen Handelstätigkeiten?
 

Der Gegenstand des Unternehmens ist genau zu definieren, da dieser den genehmigten Tätigkeitsbereich der LLC bestimmt. Bis auf das Verbot der Tätigkeit im Bank-, Geldanlage- und Versicherungswesen bestehen keine weiteren gesetzlich verankerten Restriktionen hinsichtlich des erlaubten Tätigkeitsbereichs einer LLC. In der Praxis wird die Rechtsform LLC für Unternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen anbieten, nur restriktiv vergeben.

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4.4 Gründung/Beteiligung an einer Niederlassung in einer der Freihandelszonen
Welche Freihandelszonen gibt es in Dubai?
 

In den VAE gibt es mittlerweile rund 50 Freihandelszonen, wobei sich die meisten Freihandelszonen im Emirat Dubai befinden.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Niederlassung in einer Freihandelszone und innerhalb Dubais bzw. der VAE?
 

Im Gegensatz zu Unternehmen innerhalb der VAE, die grundsätzlich den Regelungen des VAE-Gesellschaftsgesetzes unterliegen, sind Freihandelszonen von den dort verankerten Vorschriften befreit, sofern die Freihandelszonen über eigene gesetzliche Regelungen verfügen.

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Welche Niederlassungsformen stehen Investoren in den Freihandelszonen zur Verfügung?
 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Gründung eines Unternehmens in den Freihandelszonen der VAE:

Gründung einer Zweigniederlassung
Gründung eines Free Zone Establishment (FZE)
Gründung einer Free Zone Company (FZCO)
Gründung einer Free Zone Limited Liability Company (FZ-LLC)
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Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Niederlassungsformen?
 

Im Gegensatz zu einer Zweigniederlassung sind die FZE, die FZCO und die FZ-LLC juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Diese sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann in den meisten Freihandelszonen als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO grundsätzlich durch mehrere ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Die FZ-LLC kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden.

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Ist den Niederlassungen innerhalb der Freihandelszonen eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben in Dubai bzw. innerhalb der VAE möglich?
 

Die Befreiung der in den Freihandelszonen ansässigen Unternehmen von den Vorschriften des VAE-Gesellschaftsgesetzes hat allerdings keine völlige Aushebelung der in den VAE geltenden Rechtsgrundsätze zur Folge. Die von den Freihandelszonen erteilten Lizenzen beschränken sich grundsätzlich nur auf das Gebiet der jeweiligen Freihandelszone. Dies hat zur Folge, dass zum Export von Waren in die VAE ein Handelsvertreter, Importeur oder auch ein Joint Venture in Form einer Vertriebsgesellschaft benötigt wird, sofern der Endabnehmer nicht über eine entsprechende Importlizenz verfügt, die diesem den Import aus einer Freihandelszone ermöglicht. Bei einem Export von Waren aus einer der Freihandelszonen in den VAE in die VAE, wird ein Zollsatz i.H.v. 5% des cif Wertes der Waren fällig.

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4.5 Gründung/Beteiligung an einer Niederlassung in einer der Freihandelszonen
Was ist der Hauptunterschied zwischen einer Professional Firm und einer Gesellschaftsform nach dem VAE-Gesellschaftsgesetz, z.B. einer LLC?
 

Die Gründung einer Gesellschaft nach dem VAE-Gesellschaftsgesetz ist grundsätzlich Handels- und Industrietätigkeiten vorbehalten.

Wirtschaftliche Aktivitäten, die weder Handelstätigkeiten oder industrielle Fertigung darstellen, sind als Dienstleistungs- oder Beratungstätigkeiten zu qualifizieren. Sofern diese Tätigkeiten durch persönliche Mitwirkung des Unternehmensinhabers geprägt sind, sind diese in Form einer Professional Firm oder einer Civil Company zu betreiben. Dies gilt u.a. für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Unternehmensberater oder Handwerker. Inhaber von Professional Firms und Civil Companies können nur natürliche Personen sein.

Der betreffende ausländische Investor kann, ohne das Erfordernis eines lokalen Partners, zu 100% Eigentümer und Lizenzinhaber des Unternehmens sein. Es wird lediglich ein Service Agent benötigt.

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4.6 Gründung einer Offshore Company
Für welche Zielmärkte eignen sich Offshore Gesellschaften?
 

Die Gründung einer Offshore Gesellschaft stellt keine Alternative zu einer Onshore Gesellschaft in den VAE dar, sofern der Zielmarkt des Investors die VAE sind. Offshore Gesellschaften können zwar Immobilien erwerben, Bankkonten eröffnen und geschäftlich notwendige Beziehungen zu in den VAE ansässigen Dienstleistern wie Anwälten, Buchprüfern, Management Companies etc. unterhalten. Es ist diesen aber nicht gestattet, anderweitige geschäftliche Aktivitäten innerhalb der VAE auszuüben. Sofern mit der Gründung einer Offshore Gesellschaft der Aspekt der Verlagerung ertragreicher wirtschaftlicher Betätigungen in die Steueroase VAE im Vordergrund steht, ist diese Restriktion unschädlich.

Eine Offshore Gesellschaft muss zwar kein eigenes Büro anmieten, ist aber verpflichtet, eine entsprechende Kontaktadresse über das Büro eines sogenannten registrierten Vertreters (Registered Agent) zu unterhalten. Als solche fungieren entsprechend autorisierte Anwalts- und Buchprüferkanzleien.

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5. Steuerrechtliche Erwägungen
 
Werden in Dubai bzw. in den VAE Mehrwert-, Körperschaft- oder Einkommensteuer erhoben?
 

Die Mehrwertsteuer in den VAE beträgt 5%. Die Mehrwertsteuer gilt für die meisten Transaktionen (Waren und/oder Dienstleistungen) und wird auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben. Gewisse Güter bzw. Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Ein in den VAE ansässiges Unternehmen muss sich beim VAE-Finanzamt (Federal Tax Authority United Arab Emirates) für die Mehrwertsteuer anmelden, wenn Einkünfte aus steuerpflichtigen Leistungen und Importen eine Summe von AED 375.000,00 pro Jahr übersteigen.

In den VAE gilt eine Körperschaftssteuer mit einem Regelsatz von 9% auf Gewinne von mehr als AED 375.000,00.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es derzeit keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Daher gibt es auch keine individuellen steuerlichen Registrierungs- oder Meldepflichten.

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5.1 Doppelbesteuerungsabkommen VAE/BRD
Kann ein in Deutschland ansässiges Unternehmen Gewinne, welche dieses in den VAE erzielt hat, steuerfrei nach Deutschland transferieren?
 

Das Welteinkommensprinzip besagt, dass im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht (bei natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in deren Heimatland und bei Unternehmen, wenn sich deren Geschäftsleitung oder Sitz bspw. in Deutschland befindet) alle Einkünfte, unabhängig davon, ob diese aus dem Inland oder Ausland stammen, steuerlich erfasst werden.

Einkünfte aus den VAE unterliegen nach dem Welteinkommensprinzip grundsätzlich uneingeschränkt der deutschen Besteuerung, sofern nicht Doppelbesteuerungsabkommen oder nationale Regelungen entsprechende steuererleichternde Regelungen vorsehen.

Zwischen den VAE und Deutschland besteht kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mehr.

Auch ohne ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bestehen Steuererleichterungen für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG, die durch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung einer deutschen Gesellschaft an einer lokalen Gesellschaft in den VAE, wie z.B. einer LLC, FZCO, FZE oder FZ-LLC, entstehen.

Ähnliche Steuererleichterungen bestehen für deutsche Unternehmen, die in den VAE eine Betriebsstätte (unselbständige Zweigniederlassung) unterhalten und diese Betriebsstätte in den VAE Körperschaftsteuerpflichtig ist.

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Besteht ein DBA mit Österreich und der Schweiz?
 

Österreich unterhält mit den VAE seit 2004 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das Abkommen gilt für natürliche Personen, Gesellschaften (juristische Personen) und alle anderen Personenvereinigungen, die in Österreich ansässig sind.

Die Schweiz hat seit 2012 ein Abkommen mit den VAE zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das Abkommen gilt für natürliche Personen, Unternehmen und alle anderen Personenvereinigungen mit Wohnsitz in der Schweiz.

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 Investitionsführer VAE
Investitionsführer VAE
 Immobilienrecht Dubai
Immobilienrecht Dubai
 

Kanzlei RA Seifert & Partner Inc.
Rechtsanwalt Jörg Seifert
Tel: +971 50 636 7443
Tel: +351 915 216 541
E-Mail: seifert@dubai-lawyer.com
Jörg Seifert ist deutscher Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg/Niedersachsen.
Er übt seinen Beruf nach den Regeln der Bundesrechtsanwaltsordnung aus.